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Wechsel von B- zu C-Bewilligung

Weshalb sorgfältig vorbereitete Gesuche entscheidend für den Erfolg sein können

Vor dem ersten Kontakt mit der Ausländerbehörde bzw. dem Migrationsamt ist eine rechtliche Beratung dringend zu empfehlen. Ein Gesuch an das Migrationsamt sollte nicht unvorbereitet eingereicht werden.

 

Bereits mit der Anmeldung des Antrags werden rechtliche Fristen ausgelöst, die zwingend einzuhalten sind. In der Regel setzt das Migrationsamt eine Frist von 30 Tagen an, innert welcher verschiedene Unterlagen zur wirtschaftlichen und sozialen Situation einzureichen sind. Fehlende Dokumente oder unvollständige Angaben lassen sich in einem laufenden Verfahren oft nur unter erheblichem Zeitdruck beschaffen. Deshalb ist es besonders wichtig, sämtliche erforderlichen Nachweise frühzeitig zu besorgen und sorgfältig aufzubereiten, damit das Gesuch vollständig und fristgerecht eingereicht werden kann.

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Ebenso ist Zurückhaltung in der Kommunikation mit dem Migrationsamt angezeigt. Es empfiehlt sich, nur jene Angaben und Unterlagen einzureichen, die rechtlich erforderlich und strategisch sinnvoll sind. Erfahrungsgemäss werden dabei häufig Informationen preisgegeben, die später nicht mehr relativiert oder korrigiert werden können und die Chancen auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung C nachaltig gefährden.

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Schritt 1: Kostenlose Vorprüfung 

Im Rahmen einer sorgfältigen Vorprüfung analysieren unsere Juristen Ihre persönliche und rechtliche Ausgangslage und beurteilen die Erfolgschancen eines Gesuchs um Erteilung der Niederlassungsbewilligung C. Diese Vorprüfung ist kostenlos. Klicken Sie hier und füllen Sie den Fragebogen aus. Wir melden uns innert 48 Stunden bei Ihnen und teilen Ihnen unsere Einschätzung zu den Erfolgschancen mit. 

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​Schritt 2: Juristisch fundierte Gesuchserarbeitung und Einreichung 

Bei entsprechender Erfolgsperspektive erstellen unsere erfahrenen Juristen das Gesuch, begründe es rechtlich und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem Migrationsamt. Wir reichen den Antrag ein und begleiten das Verfahren bis zum Entscheid des Migrationsamts. Interessiert? Dann setzen Sie sich über dieses Kontaktformular mit uns in Verbindung. 

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​Schritt 3: Analyse des Entscheids und Planung der nächsten Schritte

Nach Vorliegen des Entscheids analysieren wir diesen sorgfältig und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen. Bei einem negativen Entscheid prüfen wir die Erfolgsaussichten einer Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht und zeigen Ihnen die damit verbundenen Chancen und Risiken transparent auf. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen erfahrene Rechtsanwälte, die Sie in einem Beschwerdeverfahren kompetent vertreten und begleiten können.

Unser Vorgehen in 3 Schritten

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